Fast 150 Menschen erleiden täglich eine Sepsis, jeder Fünfte stirbt. Die Gesundheitsschäden der Überlebenden sind enorm. Aber die Sepsis ist als Gesundheitsgefahr in den Köpfen der Patienten und vieler Behandler noch nicht angekommen.
Es kommt immer wieder zu Schwierigkeiten für Angehörige, wenn ein Patient mit Sepsis über längere Zeit im Krankenhaus liegt. Sei es, dass keine Patientenverfügung vorliegt, sei es, dass man im Krankenhaus die Behandlung einstellen will - hier begleite ich viele Angehörige, die die Rechte der Patienten wahren wollen und sich häufig hilflos den Medizinern ausgesetzt sehen. Hier kann der Anwalt Patienten und Angehörige unterstützen.
Nach einer Sepsisschädigung stellt sich oft die Frage: Haben die Behandler die Sepsis rechtzeitig erkannt und therapiert? Gibt es hier Versäumnisse, die als Behandlungsfehler zu bewerten sind? Oder müssen die Gesundheitsschäden als schicksalhaft akzeptiert werden?
Als Fachanwältin für Medizinrecht mit dem Fokus Sepsis erlebe ich immer wieder, welche schwerwiegenden Folgen Patienten durch eine Sepsis erleiden und wie in manchen Gutachten - sei es wegen eines Verdachts auf einen Behandlungsfehler, aber auch für Rente, Pflegegrad oder Schwerbehinderung - die Folgen einer Sepsis, insbesondere die Spätfolgen einfach nicht berücksichtigt werden. So werden Spätfolgen als Dauerschäden nicht anerkannt, weil manche Gutachter sich mit den neuesten Ergebnissen der Sepsisforschung nicht befasst haben. Gut, dass es die Kampagne "Deutschland erkennt Sepsis" gibt, die sich um Aufklärung bemüht. Als Fachanwältin für Medizinrecht unterstütze ich Patienten bei der Anerkennung der Spätfolgen und in allen Bereichen, wo Geschädigte Unterstützung zur Rückkehr ins Leben benötigen.
Denn wenn man mit Gesundheitsschäden leben muss, wissen Geschädigte und Angehörige oft nicht, wer helfen kann. Einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, einen Pflegegrad beantragen, Wohnumfeldverbesserung erhalten, Rente beantragen, Teilhabe am Arbeitsleben, Rehabilitationen, Leistungen der Krankenkasse - es prasseln so viele Probleme auf den Patienten und seine Angehörigen herein, dass man schier verzweifeln könnte. Holen Sie sich Hilfe. Auf der Seite SEPSIS - Unterstützung finden Sie Kontaktadressen.
Als Fachanwältin für Medizinrecht mit dem Fokus Sepsis informiere ich Sie gerne in einer kostenlosen Erstinformation über die Möglichkeiten und Wege, die Sie gehen können. Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei allen Anträgen und prüfe, ob möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt oder ob das Geschehen "schicksalhaft" ist.
Informieren Sie sich über mich und meine Kanzlei unter www.kanzleikieper.de.
Rufen Sie mich an. Telefon 05803 987 10 38.
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